1. Allgemeines
Eine Teilnahme an der Aktion „Refer a Friend“ der Staytoo Student Apartments (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) kann nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen erfolgen. Staytoo ist eine Marke der Staytoo Living GmbH, Sachsendamm 4/5, 10829 Berlin.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können alle natürlichen und Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die Registrierung der werbenden Person muss vor dem Mietvertragsabschluss der geworbenen Person erfolgen und ist nur innerhalb des Aktionszeitraums, bis 31.01.2026 möglich. Die geworbene Person muss bis zum 31.03.2026 in das Stayurban Nürnberg oder das Staytoo Nürnberg Welser, beide in der Welserstraße 88, 90489 Nürnberg eingezogen sein. Personen, die heute bereits Mieter sind, können nicht geworben werden.
3. Weitere Bedingungen der Teilnahme
Voraussetzung für die wirksame Teilnahme ist die Angabe der notwendigen Teilnahmedaten per E-Mail an marketing@staytoo.de. Bitte beachtet, dass nur Teilnehmer an der Aktion teilnehmen, von denen vollständige Datensätze vorliegen. Das sind im Einzelnen:
- Bei Empfehlung: Vor- und Nachnamen des Werbers
- Bei Empfehlung: Den Vor- und Nachnamen der geworbenen Person
- Bei Empfehlung: Das Staytoo-/Stayurban-Objekt in Nürnberg, für das sich die geworbene Person interessiert
- Bei Empfehlung: Geburtsdatum und derzeitiger Wohnort der geworbenen Person
- Nach Einzug: Kontodaten des Werbers und des Geworbenen zur Auszahlung der Prämie (Voraussetzung ist ein Konto innerhalb der EU bzw. EFTA-Staaten handeln (IBAN und BIC erforderlich); etwaige Transaktions- oder Währungsumrechnungskosten gehen zu Lasten der Teilnehmer).
4. Falsche Angaben
Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Die Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen etc.) führen zum Ausschluss von der Aktion.
5. Promotion
Bei uns kannst du im Rahmen von „Refer a Friend“ (Freundschaftswerbung) Bekannte und Freunde für Staytoo begeistern und dir und der geworbenen Person jeweils EUR 150,- (insgesamt EUR 300,-) sichern, sofern die unter § 3 genannten Bedingungen erfüllt sind und die von dir empfohlene Personen einen gültigen Mietvertrag abschließt.
Die Auszahlung der Prämie erfolgt per Überweisung, nach Abschluss eines gültigen Mietvertrages und innerhalb von 30 Tagen nach Einzug der geworbenen Person.
Eine Barauszahlung oder Übertragung | Abtretung auf bzw. an andere ist nicht möglich.
Jede Person kann nur einmal geworben werden.
Jeder Werber darf mehrere Freunde werben.
Werber müssen Mieter von Staytoo sein.
Diese Aktion gilt ausschließlich bei Abschluss eines gültigen Mietvertrages über die Seite von www.staytoo.de.
Eine Teilnahme an der Aktion bei Abschluss eines Mietvertrages über andere Plattformen wie z. B. Immowelt, housinganywhere.com etc. ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter hat das Recht, den Aktionszeitraum nach billigem Ermessen zu verlängern.
6. Datenschutz
Der Veranstalter gewährt im Rahmen der Aktion den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer/ in ausschließlich zum Zwecke der Aktion. Der/Die Teilnehmer/in erklärt hiermit ausdrücklich sein/ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck. Hier erfährst Du mehr über unsere Datenschutzerklärung.
7. Maßnahmen bei Störung der Aktion
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aktion nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z.B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung der Aktion behindern. Der Veranstalter entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Aktion in modifizierter Form weitergeführt werden kann oder ob ein Abbruch oder eine vorzeitige Beendigung geboten sind.
8. Haftung
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die Veranstalterin haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihm eingesetzten Online-Systeme noch für technische und elektronische Fehler eines Telemediendienstes, auf den er keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für Störungen wie den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation oder die Fehlleitung von E-Mails, die ihre Ursache in fremden Datennetzen, in fremden Telefonleitungen oder anderer Hard- oder Software der Teilnehmer oder Dritter haben. Das Gleiche gilt für Störungen hinsichtlich der Eingabe, Erfassung, Übertragung und Speicherung von Daten, insbesondere auch für fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Datensätze.
Ferner wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert bzw. angenommen werden. Ebenso wenig haftet die Veranstalterin bei Diebstahl oder Zerstörung der die Daten speichernden Systeme oder Speichermedien. Das Gleiche gilt bei der unberechtigten Veränderung bzw. Manipulation der Daten durch die Teilnehmer oder Dritte.
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehende Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter auch für fahrlässige Pflichtverletzungen. Vertragswesentliche Pflichten sind jene, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Veranstalterin vereinbart.