Kindergeld beziehen im Studium: Wichtige Fakten
Inhaltsverzeichnis
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Kindergeld ist für viele Studenten eine wichtige Geldquelle. In diesem Artikel erfährst du die zehn wichtigsten Fakten zum Thema Kindergeld und worauf du achten solltest.
Wie viel Kindergeld gibt es 2023?
Bis Ende des Jahres 2022 wurde das Kindergeld stufenweise pro Kind erhöht. Los ging es bei einem Kind mit 219 Euro:
Damit spielt es keine Rolle mehr, ob bzw. wie viele Geschwister du hast. Für jedes Kind gibt es seit Jahresanfang den Satz in Höhe von 250 Euro.
Bis wann bekomme ich Kindergeld?
Eigentlich wird das Kindergeld nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes ausbezahlt. Jedoch kann das Kindergeld unter bestimmten Umständen bis zum 25. Geburtstag ausbezahlt werden. Einer dieser Umstände ist, dass du dich in einer Erstausbildung befindest, wozu auch ein Erststudium gehört.
Somit steht dir Kindergeld bis zum 25. Geburtstag zu, wenn du zum ersten Mal studierst. Deine Eltern brauchen allerdings einen Nachweis, dass du tatsächlich studierst, z. B. regelmäßige Immatrikulationsbescheinigungen aus dem jeweiligen Semester. Diesen Nachweis können deine Eltern online über die Familienkasse hochladen.
Tipp: Kindergeld kann auch dann gewährt werden, wenn du dich in einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium befindest. Hierbei schaut der Staat vor allem darauf, wie viel Arbeit nebenher geleistet wird. Sind dies mehr als 20 Stunden pro Woche, könnte es Schwierigkeiten bei der Bewilligung von Kindergeld geben.
Weitere Ausnahmen und Bedingungen zu Nebenjobs in Verbindung mit Kindergeld findest du im folgenden Abschnitt „Kindergeld und Nebenjobs“.
Kindergeld und Nebenjobs: Darauf musst du achten
Wenn du neben deinem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausübst, um Geld zu verdienen, hat dies keine Auswirkungen auf den Bezug des Kindergeldes. Dazu gehören zum Beispiel Mini-Jobs, bei denen du maximal 450 Euro im Monat verdienst. Unproblematisch sind in der Regel auch kurzfristige Beschäftigungen wie einmalige Promo-Jobs.
Als Faustregel kannst du dir merken, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Nebenjobs 20 Stunden nicht überschreiten sollte.
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Es gibt auch Einkünfte, die das Kindergeld grundsätzlich nicht betreffen:
- Duales oder berufsbegleitendes Studium
- Referendariat (als Vorbereitung des 2. Staatsexamens bei Jura und beim Lehramtsstudium)
- Studienbegleitende Praktika oder Volontariate
Auch das Anerkennungsjahr für Erzieher, ein Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz sowie ein Dienstverhältnis bei Beamtenanwärtern oder von Berufssoldaten gelten als Ausnahmen, von denen das Kindergeld nicht betroffen ist.
Kindergeld & BAföG: Geht das zusammen?
Kindergeld und BAföG haben nichts miteinander zu tun. Das Kindergeld ist zweckgebunden, du musst beim BAföG-Antrag nicht einmal angeben, dass du Kindergeld beziehst.
Für die Bewilligung und den Satz des BAföGs ist ein ganz anderer Faktor entscheidend: das Einkommen deiner Eltern. Ab einer bestimmten Höhe müssen sie für deinen Lebensunterhalt aufkommen, anderenfalls bist du BAföG-berechtigt – mit oder ohne Kindergeld, das spielt keine Rolle.
Kindergeld im Auslandsstudium
Der Anspruch auf Kindergeld bleibt erhalten, wenn es sich bei deinen Auslandsaufenthalten um kurze Aufenthalte handelt. Gemeint sind damit Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von maximal 12 Monaten. Hierbei geht der Staat davon aus, dass du deinen Wohnsitz im Inland – also in Deutschland – behältst.
Wenn du länger im Ausland studierst, bestehen lediglich Chancen auf Kindergeld, sofern du deinen Wohnsitz bei deinen Eltern hast. Hierbei müsstest du jedoch nachweisen, dass du die Wohnung bzw. das Haus deiner Eltern tatsächlich zum Wohnen nutzt. Die Angabe der Anschrift als Wohnsitz genügt nicht, du musst über 50 % deiner studienfreien Zeit nachweislich bei deinen Eltern verbringen.
Dürfen meine Eltern das Kindergeld behalten?
Deine Eltern sind so lange unterhaltspflichtig, bis du deine erste berufliche Ausbildung, z. B. ein Studium, abgeschlossen hast. Sie müssen also dafür sorgen, dass du genügend Geld von ihnen erhältst, um deinen Kosten für das tägliche Leben decken zu können. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich nach der Einkommenshöhe deiner Eltern, Maßstab hierfür ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
Das Kindergeld wird auf den Unterhalt deiner Eltern angerechnet, sprich: Deine Eltern sind verpflichtet, dir Unterhalt als sogenannten Barunterhalt inklusive Kindergeld in voller Höhe auszuzahlen. Klappt dies nicht, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen, um das Kindergeld direkt auf dein Konto zu erhalten.
Tipp: Die Regeln für Unterhalt und Kindergeld sind komplex, wende dich daher bei Fragen daher an Beratungsstellen oder an einen darauf spezialisierten Anwalt.
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