Steuererklärung als Student: So lohnt sie sich!
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Steuererklärungen sind doch nur was für Berufstätige – oder? Nein, auch als Student kannst und solltest du eine Steuererklärung an das Finanzamt senden. In diesem Beitrag erklären wir dir, warum das für deine Finanzen wichtig ist und was du bei der Steuererklärung als Student beachten musst.
Hinweis: Wir sind keine Steuerberater und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir in diesem Artikel keine steuerliche Beratung, sondern erste Impulse und Denkanstöße zum Thema Steuererklärung geben. Wende dich für eine Steuerberatung bitte an einen ausgebildeten Steuerberater.
Steuererklärung als Student: Lohnt sich das?
Kurze Antwort: ja!
Ausführlichere Antwort: Es lohnt sich, weil du deine Studienkosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen kannst. Auf diese Weise kannst du dir als Student zu viel gezahlte Steuern vom Staat zurückholen. Besonders interessant sind für Studenten die Punkte Sonderausgabenabzug für Erstausbildungkosten und Werbungskosten für die Zweitausbildung.
Erstausbildung vs. Zweitausbildung
Eine Erstausbildung ist z. B. dein erstes Studium wie ein Bachelor.
Achtung: Eine Erstausbildung ist immer die erste Berufsausbildung, nicht das erste Studium. Hast du beispielsweise erst eine Ausbildung abgeschlossen und beginnst dann ein Studium, ist dies dann zwar dein erstes Studium, aber deine zweite Berufsausbildung.
Wenn du nach dem ersten Studium (Bachelor) mit einem zweiten Studium (z. B. weiterer Bachelor oder Master) weitermachst, ist dieses zweite Studium ebenfalls die zweite Berufsausbildung.
- Artikel-Tipp: Diese Kosten hast du als Student
Die Zweitausbildung meint jene Berufsausbildung, die du nach deiner ersten Berufsausbildung verfolgst. Dabei ist es unerheblich, ob die erste Berufsausbildung eine Ausbildung oder ein Studium war.
- Tipp: Eine abgebrochene Ausbildung bzw. ein abgebrochenes Studium zählt nicht als Erstausbildung. Wenn du z. B. ein Studium abbrichst und ein neues Studium beginnst, bleibt das neue Studium eine Erstausbildung.
Steuererklärung für das Erststudium
Im Erststudium (sofern es auch deine erste Berufsausbildung ist) kannst du in der Steuererklärung nur Sonderausgaben für jedes Steuerjahr steuerlich geltend machen. Sonderausgaben sind vom Gesetzgeber klar definiert und verglichen mit Werbungskosten (die du im Erststudium nicht geltend machen kannst) enger abgesteckt. Sprich: Sonderausgaben sind nicht mit Werbungskosten gleichzusetzen, sondern eine andere Kategorie für das Finanzamt. Du kannst bis zu 6.000 Euro Sonderausgaben pro Jahr absetzen.
Typische Beispiele für Sonderausgaben sind:
- Studiengebühren (z. B. Semesterbeiträge)
- Spenden für Hilfsorganisationen
- Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen)
- Kirchensteuer
- Unterhaltsleistungen an geschiedenen Ehegatten
- Kinderbetreuungskosten
Erstelle eine Liste mit deinen Sonderausgaben und trage diese in deine Steuererklärung ein. In der Regel sind das nicht viele Ausgaben, aber besser als nichts. Im Zweitstudium sind die Absetzungsmöglichkeiten für Studienkosten bei der Steuererklärung schon deutlich größer.
Steuererklärung für das Zweitstudium
Für ein Zweitstudium bzw. dem Studium als zweite Berufsausbildung kannst du in der Steuererklärung Werbungskosten ohne Begrenzungshöhe gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend machen. Werbungskosten sind alle Kosten, die anfallen, damit du sicherstellst, dass du dein Studium ausüben kannst.
Typische Werbungskosten sind:
- Elektronik wie Laptop, Drucker, Tastatur, Maus
- Software wie Dokument- und Tabellen-Erstellungssoftware
- Arbeitsmaterial wie Stifte, Blöcke, Ordner
- Büromöbel wie Bürostuhl und Schreibtisch
- Fachliteratur wie Bücher und Fachzeitschriften
- Arbeitszimmer
Vorsicht beim letzten Punkt: Du kannst ein Arbeitszimmer nur dann in der Steuererklärung geltend machen, wenn es sich um ein separates Zimmer handelt, das du ausschließlich für dein Studium nutzt. Das ist bei den Staytoo-Apartments leider nicht der Fall. Du kannst jedoch die anderen erwähnten Kosten geltend machen, auch das lohnt sich.
Achtung: Werbungskosten werden dir vom Finanzamt nicht in Form einer Steuererstattung ausbezahlt, während du studierst. Stattdessen gibt es den sogenannten Verlustvortrag.
Verlustvortrag: Was ist das und wie kannst du es für dich nutzen?
Der Verlustvortrag lässt sich nur bei einem Zweitstudium bzw. einem dualen Studium in der Steuererklärung angeben, da du hier Betriebsausgaben hast. Bei einem Erststudium kannst du lediglich Sonderausgaben als Studienkosten steuerlich geltend machen.
Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten, wie sich deine Einnahmen und Ausgaben zueinander verhalten:
1. Deine Einnahmen sind höher als deine Ausgaben
In diesem Fall hast du einen Gewinn erzielt, der versteuert und daher in der Steuerklärung angegeben werden muss. Der Staat holt sich seinen Anteil in Form von Steuern an diesem Gewinn. Die Studienkosten werden hierbei verrechnet, ggf. erhältst du eine Steuererstattung.
2. Deine Ausgaben sind höher als deine Einnahmen
Somit hast du einen Verlust. In diesem Fall kannst du als Verlustvortrag in der Steuererklärung geltend machen, der in Form steuerfreier Gewinne für das nächste Jahr angerechnet wird. Ein Verlustvortrag kann bis zu 7 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Klingt kompliziert? Lass es uns an einem Beispiel mit Studienkosten erklären.
Beispiel: So funktioniert der Verlustvortrag
Nehmen wir an, du hast in den Jahren 2019, 2020 und 2021 studiert.
In diesen Jahren hattest du Studienkosten in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr. Einnahmen hast du in dieser Zeit keine erzielt. Somit hast du einen Verlust von insgesamt 6.000 Euro. Jedes Jahr machst du eine Steuererklärung, sodass das Finanzamt die 2.000 Euro Studienkosten pro Jahr vermerken kann.
Nun, im Jahr 2022, hast du zu arbeiten begonnen. Wenn das Jahr vorüber ist, wirst du wieder eine Steuererklärung machen. Nehmen wir an, du hast 2022 in deinem Job ein Jahresbruttogehalt von 38.000 Euro bezogen. Diese 38.000 Euro zieht das Finanzamt zunächst als zu versteuerndes Einkommen heran.
Mit dem Verlustvortrag reduziert sich dein tatsächlich zu versteuerndes Einkommen rückwirkend jedoch auf 32.000 Euro, sprich: Du hast zu viele Steuern gezahlt. Das Ergebnis: Du bekommst die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt auf dein Konto überwiesen.
- Wichtig: Der Verlustvortrag ist eine Art Steuerbonus vom Finanzamt, d. h., du bekommst ihn erst verrechnet, sobald du Einkommen erzielst und eine weitere Steuererklärung machst.
Je nach Höhe der Ausgaben der Verlustvortrag mehrere Tausend Euro betragen, weshalb du unbedingt bei dir selbst schauen solltest, ob ein solcher Verlustvortrag vorliegt.
Tipp: Achte darauf, deinen ersten Job idealerweise zu Anfang eines neuen Jahres zu beginnen, da so das volle Jahresgehalt mit dem Verlustvortrag gegengerechnet werden kann. Denn es gilt: Je höher das Einkommen, desto höher die zu entrichtenden Steuern und umso effektiver der Verlustvortrag.
Was passiert mit meinem Verlustvortrag, wenn ich arbeitslos bin?
Wenn du nach dem Studium nicht sofort ein Einkommen erzielst, das du mit dem Verlustvortrag gegenrechnen kannst – keine Panik! Der Verlustvortrag verfällt nicht einfach, sondern gilt so lange, bis er aufgebraucht ist, sprich, gegen Einkommen gegengerechnet wird.
11 goldene Tipps für die Steuererklärung
- Nutze ein Tool für die Steuererklärung. Es gibt zahlreiche auf dem Markt, die Kosten sind erschwinglich und der Aufwand für Steuererklärungen dadurch erheblich geringer.
- Die Anfertigung einer Steuererklärung ist für Studenten nicht verpflichtend, Ausnahme: Du arbeitest neben dem Studium selbstständig und hattest Einkünfte über dem jährlichen Grundfreibetrag (9.000 Euro / Stand 2022)
- Jedoch lohnt es sich immer, als Student eine Steuererklärung zu machen – unabhängig davon, ob du Geld verdienst oder nicht, damit du Studienkosten absetzen kannst.
- Bewahre alle Belege für deine Kosten auf. Das Finanzamt kann diese ggf. nach der Steuererklärung anfordern.
- Wenn deine Werbungskosten den Pauschalbetrag von 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, musst du dem Finanzamt keine Nachweise für diese Kosten vorlegen.
- Eine Steuererklärung kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben, sprich bis zurück ins Jahr 2018.
- BAföG ist grundsätzlich steuerfrei und kann in der Steuererklärung daher nicht abgesetzt werden.
- Fahrtkosten lassen sich von der Steuer absetzen (30 Cent pro Entfernungskilometer für eine einfache Strecke), gib diese daher unbedingt in der Steuererklärung mit an.
- Für besonders lange Aufenthalte kannst du Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung absetzen (z. B. bei Exkursionen).
- Für Studienkredite kann der Studienkreditzins abgesetzt werden, der bei der Rückzahlung anfällt.
- Deine Einkünfte als Werkstudent sind dann einkommensteuerpflichtig, wenn sie die Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro / Monat) überschreiten.
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